Lage des Hauses




Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung der Ferienwohnungen im Appartementhaus Gutenberg

1. Vermieter
Das Appartementhaus Gutenberg ist Eigentum von: Familie Olaf Sieblist, Pestalozzistraße 14, 18609 Ostseebad Binz, nachfolgend Vermieter genannt.

2. Geltungsbereich
2.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters.
2.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
2.3 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.

3. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
3.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch den Vermieter zustande. Dem Vermieter steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3.2 Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt.
3.3 Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
3.4 Diese Haftbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Vermieters auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

4. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
4.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.
4.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit nicht anders ausgewiesen.
4.4 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dies den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens um 10%, anheben.
4.5 Die Preise können vom Vermieter ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Vermieter dem zustimmt.
4.6 Rechnungen des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Vermieter ist berechtigt, abgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis des niedrigeren, dem Vermieter der eines höheren Schadens vorbehalten.
4.7 Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
4.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.

5. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
5.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in den Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
5.2 Eine Auflösung des Mietvertrages in gegenseitigem Einvernehmen ist jederzeit möglich.
5.3 Es gelten die, in der Buchungsbestätigung des Vermieters, genannten Stornobedingungen und/oder -fristen. Sollten in der Buchungsbestätigung des Vermieters keine Stornobedingungen und/oder -fristen enthalten sein, gilt: Bei rechtzeitiger Stornierung der Reservierung durch den Kunden (bis zu 30 Tage vor Anreisedatum), fallen keine Stornokosten an. Wird die genannte Frist von 30 Tagen vor Anreisedatum nicht eingehalten, so haftet der Vertragspartner in vollem Umfang für die vereinbarten Leistungen.

6. Rücktritt des Vermieters
6.1 Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den fraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
6.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.3 Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
• höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden
• der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieter zuzurechnen ist
• ein Verstoß gegen oben genannten Geltungsbereich Absatz 3 vorliegt.
6.4 Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
6.5 Der Vermieter hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
6.6 Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

7. Nebenkosten/Kurabgabe (Kurtaxe)
7.1 Die Nebenkosten für Wasser und Strom sind im Mietpreis enthalten. Ebenso im Mietpreis enthalten sind die Kosten für die Endreinigung, die Nutzung eines PKW-Stellplatzes, die Nutzung des WLAN-Zuganges sowie Bettwäsche (Erstausstattung) und Handtücher (Erstausstattung).
7.2 Die Kurabgabe (Kurtaxe) wird von der Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Binz erhoben und muss vor Ort gezahlt werden. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kurabgaben gemäß der jeweils gültigen Kurabgabensatzung beim Mieter einzunehmen und diesem die Kurkarten auszustellen. Die Kurabgabe wird vom Vermieter an die Kurverwaltung des Ostseebades Binz abgeführt. Der Mieter ist verpflichtet, die Angaben zur Kurabgabe auf deren Richtigkeit hin zu prüfen und ggf. Änderungen dem Vermieter sofort mitzuteilen. Der Meldeschein muss vom Mieter unterschrieben an den Vermieter zurückgegeben werden.

8. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
8.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
8.2 Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Vermieter das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
8.3 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Zimmer nicht pünktlich um 14.00 Uhr bezogen werden können.
8.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Vermieter spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieters über den dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, dem Vermieter nachzuweisen ob diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
8.5 Die Geschirrreinigung und die Müllentsorgung ist nicht in der Endreinigung enthalten und muss vom Mieter durchgeführt werden.

9. Allgemeine Verpflichtungen/Hausordnung
9.1 Die Ferienwohnung darf höchstens mit der bei der Buchung angegebenen und in der Buchungsbestätigung bestätigten Personenanzahl genutzt werden.
9.2 Der Mieter ist gehalten, sich insbesondere bzgl. der Lautstärke rücksichtsvoll zu verhalten, um die anderen Mieter nicht in ihrer individuellen Urlaubsgestaltung zu beeinträchtigen.
9.3 Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln. Das Umstellen von Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen ist untersagt. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
9.4 Das Abstellen von Fahrrädern o.Ä. in den Wohnungen ist nicht gestattet und nur in den dafür vorgesehenen Fahrradständern in der Grillecke gestattet.
9.5 Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt beim Vermieter.

10. Rauchen
Das Rauchen in den Wohnungen ist nicht gestattet.

11. Stellplatznutzung (Pkw/Fahrräder)
11.1 Der Mieter verpflichtet sich, nur den ihm zugeteilten Stellplatz zu benutzen und auf diesem Stellplatz außerdem nur einen Personenwagen oder Motorrad abzustellen.
11.2 Alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften, besonders die der Feuerwehr und Bauaufsichtsbehörde, sind zu beachten.
11.3 Wagenwäsche, Ölwechsel, Reparaturen, offenes Feuer u. ä. sind auf dem Stellplatz nicht gestattet. Auslaufendes Benzin, Öl oder andere, umweltgefährdende Flüssigkeiten sind sofort zu entfernen und dürfen nicht in den Boden versickern oder in die Entwässerungsanlage fließen. Gegebenenfalls ist die Feuerwehr hinzuzuziehen. Außerdem ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen.
11.4 Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte erfolgt nur insoweit, als es von den beauftragten Unternehmen entsprechend den bestehenden Regelungen ausgeführt wird.
11.5 Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die dem Mieter bei der Benutzung des Stellplatzes entstehen, insbesondere nicht für Beschädigungen oder das Abhandenkommen des abgestellten Fahrzeugs/Fahrrad. Der Vermieter haftet ebenfalls nicht, wenn die Zufahrt z.B. durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge blockiert wird. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die nicht vertragsgemäße Nutzung des Stellplatzes entstehen.

12. Nutzung der Grillecke
Die Grillecke sowie das dort befindliche Mobiliar steht allen Mietern zur Verfügung und darf auf eigene Gefahr genutzt werden.

13. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.

14. Haftung des Vermieters
14.1 Der Vermieter haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel aus Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieters bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben, einen möglichen Schaden gering zu halten.
14.2 Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen (bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, maximal EUR 3000,-). Für Geld und Wertsachen wird gemäß §701 BGB nur bis zu einem Betrag von EUR 800,- gehaftet. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Vermieter Anzeige macht (§703 BGB).
14.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Vermieters abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und ihrer Inhalte haftet der Vermieters nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
14.4 Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser-, Strom- sowie ggf. Internetversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
14.5 Die Haftung des Vermieters ist auf die maximale Höhe des Mietpreises beschränkt.
14.6 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Vermieters übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

15. Schlussbestimmungen
15.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder der Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
15.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters.
15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Betriebssitz zuständige Gericht.
15.4 Sofern ein Vertragspartner Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
15.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Beherbergungsaufnahme unwirksam oder nichtig machen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.